Vertragsbedingungen
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Betriebseinstellung und -störungen, reduzierter Betrieb:
Die Nichtausnützung des Skipasses wegen Schlechtwetter, Lawinengefahr, Ausfall von Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, unvorhergesehener Abreise usw. ergibt keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Die Pistenbenützung erfolgt auf eigene Gefahr. Änderungen von Betriebszeiten auf Grund der Schneelage vorbehalten.
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Ermässigte Karten: Für den Bezug einer ermässigten Karte (Bambini, Kinder, Senioren und Behinderte) ist ohne Ausnahme ein Lichtbildausweis erforderlich. Auf ermässigte Karten gibt es keine weiteren Ermässigungen.
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Foto: Ab der 7-Tageskarte und für Jahreskarten ist ein Foto notwendig.
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Keycards: Unser Kartensystem ist ausschliesslich auf berührungslose Datenträger (KeyCard) aufgebaut € 5,00 Depotzahlung für die KeyCard pro Skipass. Bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard wird die Depotzahlung rückerstattet. Retourgabe an allen Kassastellen der Kaunertaler Gletscherbahnen bzw. beim Tourismusbüro, Hallenbad, in den Sportgeschäften oder an den Rezeptionen der Hotels. Die Kartenkontrolle erfolgt elektronisch an allen Zubringerbahnen, sowie an Anlagen im Skigebiet. Einzelfahrten für Nichtskifahrer werden als Magnetkarten ausgegeben und müssen an den speziell dafür vorgesehenen Lesestationen gesteckt werden.
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Kontrolle, Missbrauch, Umtausch und Verlängerung:
Im Skigebiet werden laufend Kontrollen durchgeführt. Die Skipässe sind unserem Liftpersonal auf Verlangen vorzuweisen. Die Skipässe sind personenbezogen und nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug zur Folge und wird mit dem doppelten Skipasstarif bestraft. Eine Strafanzeige behalten wir uns vor. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit einem gültigen Fahrausweis Versicherungsschutz geniessen. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass und die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
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Mischpreis: Für Skipässe über den Saisonschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
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Rückvergütung bei Skiunfällen: Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich und gilt nicht für Begleitpersonen. Die Berechnung der nicht genützten Tage erfolgt ab dem Tag der Deponierung des Skipasses und nicht ab dem Tag des Unfalls. Ein ärztliches Attest eines in der Region ansässigen Arztes ist vorzulegen.
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Verlust: Skipässe bis 2 Tage Gültigkeit werden nicht ersetzt. Bei Skipässen ab 3 Tagen Gültigkeit wird gegen Vorlage des Sperrnummernbeleges (erhalten Sie beim Kauf des Skipasses) der Skipass gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 auf die Restlaufzeit ausgestellt. Der Wert der verlorerenen Key Card wird nicht ersetzt.
- Wahlskipass: Z.B. 6 in7 bedeutet, dass Sie innerhalb von 7 Tagen 6 Tage Skifahren können. Auf Ihrem Skipass wird der letzte Gültigkeitstag angegeben.
Tirols jüngster Gletscher.


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